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Archiv für die 'Recht und Urteile' Kategorie

Abmahnung wegen Downloads

Erstellt von Irma am 25. Januar 2013

Das World Wide Web birgt mit seinen weiten Möglichkeiten genauso zahlreiche Gefahren. Die Musikindustrie tut alles um zu verhindern, dass man die Alben auf einer jener vielen Tauschbörsen herunterlädt, so reizvoll das für den User auch sein mag und man bekanntlich auch den einen oder anderen EUR dadurch sparen könnte. Inzwischen gibt es zahlreiche Anwaltskanzleien, welche die Rechteinhaber unterstützt und die Downloader im Netz aufspürt und abmahnt. Und auf diese Weise werden aus zum Beispiel zehn vermeintlich gesparten Euros schnell größere Abmahnbeträge, die man entrichten muss, um ein Gerichtsverfahren mit noch dramatischeren Konsequenzen zu umgehen. Man sollte sich somit über die möglichen Konsequenzen eines solchen vermeintlichen Bagatelldelikts im Klaren sein. Gerade Erziehungsberechtigte von Jugendlichen sollten sich informieren, denn die Sprößlinge sind sich über die möglichen Konsequenzen häufig nicht bewusst.

Eine Abmahnung muss verschiedene Kriterien berücksichtigten, wie folgendes:
Am wichtigsten ist es, dass dem Verletzer das beanstandete Verhalten unmissverständlich genannt wird, damit er weiß, was ihm vorgeworfen wird. Hier kommt es auf Präzision und Korrektheit an. Der Kernpunkt muss so umfassend beschrieben werden, dass der Abgemahnte beurteilen kann, welches Handeln genau er sein lassen soll.

Neben den Vorgaben, die ein Abmahnender berücksichtigen sollte, gibt es selbstredend gleichfalls für denjenigen, der abgemahnt wird eine Unzahl von Dingen, die er korrekt oder jedoch auch verkehrt machen kann.
Eine der Abmahnung schon beigefügte Unterlassungserklärung, die der Abmahnende (respektive sein Anwalt) entwickelt hat, sollte man als Abgemahnter niemals abgeben, ohne sich selber Hilfe vom Rechtsbeistand geholt zu haben. Häufig enthält solch ein Entwurf schließlich z.B. signifikant überzogene Vertragsstrafen oder Streitwerte. Ein spezialisierter Anwalt kann dies kompetenter bewerten und adäquat erwidern.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf

Sie haben eine Abmahnung seitens der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten und möchten sich jetzt darüber informieren, was man gegen eine Waldorf Frommer Abmahnung tun kann. Informationen über diese Anwaltskanzlei bekommen sie im World Wide Web. Womöglich haben Sie im Forum-Sat1 unter der Überschrift “ABZOCKE-Serien” und in der allgemeinen Filesharing Debatte im Forum netzwelt.de etwas zu der Anwaltsfirma gelesen. Das ZDF Fernsehmagazin WISO hat ausführlich über die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer berichtet.
Zahlen Sie keinesfalls die angegebene Summe oder beantworten die Abmahnung, ohne mit einem spezialisierten Rechtsanwalt geredet zu haben. Ein Rechtsanwalt kann möglicherweise erwirken, dass Sie überhaupt nichts oder jedoch wesentlich weniger bezahlen müssen, als in der Abmahnung angegeben. Verzichten Sie von daher auf keinen Fall auf professionelle Unterstützung!

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Abgabe der Unterlassungserklärung

Erstellt von Irma am 21. Januar 2013

In diesem Artikel handelt es sich um Abmahnungen in Verbindung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), kurz auch Wettbewerbsrecht genannt, dient dem Schutz der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es hat den Zweck, zum Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher das Marktverhalten der Unternehmen zu regeln.
Welche Interessen nun präzise geschützt werden sollen, ist dort allerdings nicht exakt festgelegt, sondern Auslegungssache.

Eine Schwierigkeit des Wettbewerbsrechts besteht darin, dass einerseits die Marktteilnehmer vor zum Beispiel unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden sollen, andererseits aber der Wettbewerb nicht verfälscht werden soll, und gesetzliche Regulierungen in Bezug auf den Wettbewerb sind letztendlich auch Verfälschungen desselbigen.

Wird nun eine Überschreitung gegen das Wettbewerbsrecht erkannt, könnte man sich des Mittels einer Abmahnung bedienen.
Bloß scheint mitnichten überall bekannt zu sein, was sich hinter dem Wort “Abmahnung” eigentlich verbirgt.
Das Gericht hat mit einer Abmahnung erst einmal einmal gar nichts zu tun, denn die Abmahnung ist eine Vorstufe zu einer gerichtlichen Klärung. Um zum Beispiel eine einstweilige Verfügung zu beantragen, darf der Anspruchsberechtigte ebenso gleich vor Gericht gehen und den Schritt der Abmahnung auslassen, denn diese ist keinesfalls eine Pflicht. Er geht dann aber das Risiko ein, die Prozesskosten bezahlen zu müssen. Erkennt schließlich der Verletzer vor Gericht die Ansprüche direkt an, und stellt sich das Verfahren folglich als entbehrlich heraus, wird der Anspruchsberechtigte aller Voraussicht nach die Prozesskosten tragen müssen. Rechtsexperten raten aus diesem Grund, in erster Linie eine Regelung außerhalb des Gerichts anzustreben.

Empfehlungen für Abmahnende

Eine Abmahnung sollte dazu ein paar bestimmte Kriterien beherzigen, bspw. folgende:
Fristen
Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der in einer Abmahnung gesetzten Fristen (z.B. für die Abgabe der Unterlassungserklärung), dennoch sollte man ein paar Dinge bedenken. So muss der Abgemahnte genügend Zeit erhalten, einen Anwalt einzuschalten. Parallel muss der Abmahnende natürlich auch achtgeben, dass er selbst keine Frist verstreichen lässt, die beispielsweise für das Beantragen einer einstweiligen Verfügung zu beachten ist. Eine Frist von bloß wenigen Stunden ist in diesem Zusammenhang eine Ausnahme für außergewöhnlich eilbedürftige Fälle. Als grober Maßstab haben sich jedoch Fristen von 7-10 Tagen herausgestellt, wobei die Frist normalerweise erst dann zu laufen beginnt, wenn die Abmahnung zugestellt wurde.

Beanstandetes Verhalten

Dem Verletzer muss unmissverständlich aus der Abmahnung hervorgehen können, welches Handeln ihm vorgeworfen wird. Hier kommt es auf Genauigkeit und Richtigkeit an. Der Kernpunkt sollte so gründlich beschrieben werden, dass der Abgemahnte beurteilen kann, welches Handeln genau er einstellen soll.

Hinweise für einen Abgemahnten
Jedoch nicht nur der Abmahnende sollte einiges beachten, gleiches gilt selbstverständlich gleichfalls für den Abgemahnten. Hierbei kann man eine Menge falsch begehen, somit lohnt es sich, z.B. folgendes zu beachten:

Ignorieren der Abmahnung
Beantworten Sie die Abmahnung in jedem Fall innerhalb der angegebenen Frist, sonst wird der Ärger lediglich größer! Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung schnell wegwerfen und hoffen, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt.
Rechtmäßigkeit der Abmahnung
Eine Abmahnung ist u.a. nur dann rechtmäßig, sowie der Abmahnende ein Wettbewerber aus derselben Branche ist. Man sollte allerdings nicht voreilig zu der Entscheidung kommen, dass die Abmahnung nicht rechtmäßig ist, denn “Konkurrent” und “selbe Branche” können weit ausgelegt werden.

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Aufsichtspflicht bei Kindern auf dem Fahrrad

Erstellt von Michael Müller am 7. Juni 2011

Wenn kleinere Kinder mit dem Fahrrad unterwegs sind beherrschen diese ihr Fahrzeug noch nicht so sicher wie Jugendliche oder gar Erwachsene. In der Lernphase eines Kindes zum sicheren Radfahren kann es im Laufe der Zeit so zu manchen Rempeler oder auch Sturz kommen.

Führt jedoch ein Fahrradunfall der durch ein kleines Kind verursacht wurde zu einer Sachbeschädigung an fremden Gegenständen kann dadurch die Frage entstehen – ob die Aufsichtspflicht durch die Eltern verletzt wurde und wie
sich diese Beurteilung auf die Schadensregulierung auswirken kann. Mit dem Thema “Der Weg zum Kindergarten und seine Folgen” hat sich das Amtsgericht im München eingehend befasst – siehe Pressebericht des AG München

Urteil vom 19.11.2010, Aktenzeichen 122 C 8128/10

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Mit durchgestrichenen Preisen muss richtig geworben werden

Erstellt von Michael Müller am 16. Mai 2011

Wer im Internet nach Produkten sucht gelangt dabei oft zu Angeboten die im Rahmen des Wettbewerbs mit durchgestrichenen Preisen deklariert werden – um darunter einen deutlich niedrigeren “aktuellen” Preis zu veranschlagen. Solche Formen der Bewerbung bzw. Anpreisung von Produkten und Waren muss künftig sorgfältig durch deren Anbieter überprüft werden. In seinem Urteil I ZR 81/09 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solch eine Bewerbung von Produkten mit durchgestrichenen Preisen nur zulässig ist – wenn anhand dieser Werbung nachvollziehbar ist – über welchen Zeitraum der nicht durchgestrichene Preis gültig ist bzw. ab wann der durchgestrichene Preis gilt.

Nach einer Betrachtung des Autos soll diese Entscheidung des BGH dazu beitragen einem Verstoß gegen das “Irreführungsverbot” entgegen zu treten.

*Abgaben ohne Gewähr

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