Aufsichtspflicht bei Kindern auf dem Fahrrad
Erstellt von Michael Müller am 7. Juni 2011
Wenn kleinere Kinder mit dem Fahrrad unterwegs sind beherrschen diese ihr Fahrzeug noch nicht so sicher wie Jugendliche oder gar Erwachsene. In der Lernphase eines Kindes zum sicheren Radfahren kann es im Laufe der Zeit so zu manchen Rempeler oder auch Sturz kommen.
Führt jedoch ein Fahrradunfall der durch ein kleines Kind verursacht wurde zu einer Sachbeschädigung an fremden Gegenständen kann dadurch die Frage entstehen - ob die Aufsichtspflicht durch die Eltern verletzt wurde und wie
sich diese Beurteilung auf die Schadensregulierung auswirken kann. Mit dem Thema “Der Weg zum Kindergarten und seine Folgen” hat sich das Amtsgericht im München eingehend befasst - siehe Pressebericht des AG München
Urteil vom 19.11.2010, Aktenzeichen 122 C 8128/10
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