Abmahnung wegen Downloads
Erstellt von Irma am 25. Januar 2013
Das World Wide Web birgt mit seinen weiten Möglichkeiten genauso zahlreiche Gefahren. Die Musikindustrie tut alles um zu verhindern, dass man die Alben auf einer jener vielen Tauschbörsen herunterlädt, so reizvoll das für den User auch sein mag und man bekanntlich auch den einen oder anderen EUR dadurch sparen könnte. Inzwischen gibt es zahlreiche Anwaltskanzleien, welche die Rechteinhaber unterstützt und die Downloader im Netz aufspürt und abmahnt. Und auf diese Weise werden aus zum Beispiel zehn vermeintlich gesparten Euros schnell größere Abmahnbeträge, die man entrichten muss, um ein Gerichtsverfahren mit noch dramatischeren Konsequenzen zu umgehen. Man sollte sich somit über die möglichen Konsequenzen eines solchen vermeintlichen Bagatelldelikts im Klaren sein. Gerade Erziehungsberechtigte von Jugendlichen sollten sich informieren, denn die Sprößlinge sind sich über die möglichen Konsequenzen häufig nicht bewusst.
Eine Abmahnung muss verschiedene Kriterien berücksichtigten, wie folgendes:
Am wichtigsten ist es, dass dem Verletzer das beanstandete Verhalten unmissverständlich genannt wird, damit er weiß, was ihm vorgeworfen wird. Hier kommt es auf Präzision und Korrektheit an. Der Kernpunkt muss so umfassend beschrieben werden, dass der Abgemahnte beurteilen kann, welches Handeln genau er sein lassen soll.
Neben den Vorgaben, die ein Abmahnender berücksichtigen sollte, gibt es selbstredend gleichfalls für denjenigen, der abgemahnt wird eine Unzahl von Dingen, die er korrekt oder jedoch auch verkehrt machen kann.
Eine der Abmahnung schon beigefügte Unterlassungserklärung, die der Abmahnende (respektive sein Anwalt) entwickelt hat, sollte man als Abgemahnter niemals abgeben, ohne sich selber Hilfe vom Rechtsbeistand geholt zu haben. Häufig enthält solch ein Entwurf schließlich z.B. signifikant überzogene Vertragsstrafen oder Streitwerte. Ein spezialisierter Anwalt kann dies kompetenter bewerten und adäquat erwidern.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf
Sie haben eine Abmahnung seitens der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten und möchten sich jetzt darüber informieren, was man gegen eine Waldorf Frommer Abmahnung tun kann. Informationen über diese Anwaltskanzlei bekommen sie im World Wide Web. Womöglich haben Sie im Forum-Sat1 unter der Überschrift “ABZOCKE-Serien” und in der allgemeinen Filesharing Debatte im Forum netzwelt.de etwas zu der Anwaltsfirma gelesen. Das ZDF Fernsehmagazin WISO hat ausführlich über die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer berichtet.
Zahlen Sie keinesfalls die angegebene Summe oder beantworten die Abmahnung, ohne mit einem spezialisierten Rechtsanwalt geredet zu haben. Ein Rechtsanwalt kann möglicherweise erwirken, dass Sie überhaupt nichts oder jedoch wesentlich weniger bezahlen müssen, als in der Abmahnung angegeben. Verzichten Sie von daher auf keinen Fall auf professionelle Unterstützung!
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