Durch die Hochzeit bei den Versicherungen aber nicht am Versicherungsschutz sparen
Erstellt von Sonja am 26. Februar 2010
Es ist der schönste Tag im Leben, die Hochzeit. Eine Eheschließung bringt nicht nur steuerliche Vorteile, auch in Sachen Versicherung gibt es einen positiven Effekt, denn es sind einige Einsparungen möglich.
Versicherungen braucht man, egal in welcher Lebenssituation man sich befindet, doch wenn man geheiratet hat, kann man einige Versicherungen kündigen bzw. umstellen und so eine Menge Geld sparen. Natürlich sollten sich die Kündigungen nicht negativ auf den Versicherungsschutz auswirken.
Haben beide Partner eine private Haftpflichtversicherung, sollte man auf diesen Versicherungsschutz natürlich nicht verzichten. Es ist jedoch ratsam die jüngere von beiden Versicherungen zu kündigen, denn als Ehepaar (oder auch als Lebensgemeinschaft) ist nur eine private Haftpflicht notwendig. Die später abgeschlossene Police kann aufgrund von Eheschließung sofort gekündigt werden. Vergessen sollte man jedoch nicht, den Ehepartner in den weiterhin bestehenden Versicherungsschutz zu integrieren, daher wird eine Umstellung der Versicherung nötig. Wer einen Single-Tarif gewählt hat, muss diesen auf eine Familienversicherung umstellen, so ist auch der zukünftige Nachwuchs versichert.
Bei einem Zusammenzug ist natürlich auch nur eine von zwei Hausrat Versicherungen nötig. Leider ist die Kündigung hier nicht so einfach, denn ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund einer Hochzeit oder Umzugs ist nicht möglich. Der Vertrag kann drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden, so lange bleibt der Versicherungsschutz erhalten und beide Verträge müssen parallel zueinander laufen. Es besteht jedoch oft die Möglichkeit die Versicherungssumme zu senken, somit verringern sich auch die zu zahlenden Versicherungsbeiträge. Fortgeführt werden sollte immer die Versicherung, die die besseren Konditionen hat.
Hat jeder Partner vor der Heirat eine eigene Rechtsschutzversicherung gehabt, ist auch hier die Kündigung einer der beiden Versicherungen möglich, denn wie auch schon bei der Haftpflicht, gilt bei einem Familientarif der Versicherungsschutz auch für Ehepartner und Kinder. Bei der Rechtsschutzversicherung besteht ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einer Eheschließung, die Versicherung mit dem geringeren Leistungsumfang kann demnach sofort gekündigt werden.
Auch ein Blick auf die Kfz- Versicherungen ist nötig und kann sich positiv auswirken. Eventuell ist eine Zweitwagen Versicherung vorteilhafter, zudem sollte man seinen Partner vorsichtshalber als Fahrer in der Police eintragen, damit es im Schadensfall zu keinen Problemen mit der Versicherung kommt, denn in einigen Verträgen besteht nur für die eingetragenen Fahrer Versicherungsschutz, nicht für jeden Führer des Fahrzeugs.
Unbedingt beachten sollte man auch Namensänderungen. Hat man nach der Hochzeit den Namen des Partners angenommen oder trägt nun einen Doppelnamen, muss das der Versicherung mitgeteilt und in der Police korrigiert werden.
Wichtige Änderungen ergeben sich auch bei den Kranken- Versicherungen, denn bei einem gesetzlichen Versicherungsschutz kann der Wechsel in eine Familienversicherung möglich sein, jedoch nur dann, wenn ein Partner vollversichert ist und der andere nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient. Ist einer der Ehepartner privat versichert, hat nun auch der andere Partner Anspruch auf eine private Versicherung, ohne dass er/sie Beamter, Freiberufler, selbstständig etc. sein oder sein Bruttogehalt über der Jahresgrenze liegen muss.
Ein Blick in die Unterlagen der Versicherungen lohnt sich daher für alle frisch Vermählten, denn den ein oder anderen Euro kann man durchaus sparen.
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